Seit Kriegsbeginn sind in der Ukraine Hunderttausende Menschen verwundet – nicht nur körperlich, sondern auch seelisch. Ein ganzes Land ist traumatisiert. Wir Grüne haben die Bundesregierung aufgefordert, die Unterstützung der Gesundheitsversorgung für die Ukraine und geflüchtete Menschen in Deutschland weiterzuführen. In der Antwort auf meine Anfrage dazu windet sich die Bundesregierung um konkrete Finanzierungs-Zusagen.
Die Unterstützung der Gesundheitsversorgung in der Ukraine und für ukrainische Geflüchtete in Deutschland muss weitergeführt werden
Russland führt einen brutalen Krieg gegen die Ukraine. Die solidarische Unterstützung der Ukraine ist seit Beginn europaweit groß. Die Debatte fokussiert sich auf die Frage nach Waffenlieferungen. Doch neben der militärischen darf die humanitäre Hilfe nicht aus dem Fokus geraten.
Seit dem Großangriff Russlands sind über 400.000 ukrainische Soldat*innen sowie Zivilist*innen verwundet worden. Ein ganzes Land ist traumatisiert und auch die seelische Gesundheit der Ukrainer*innen steht extrem unter Druck. Das ukrainische Gesundheitssystem kann die Versorgung der Betroffenen absehbar allein nicht bewältigen und ist auf internationale Hilfen bei der Gesundheitsversorgung angewiesen.
Um die Ukraine in dieser Notlage zu unterstützen, habe ich in der letzten Wahlperiode mit dem Gesundheitsausschuss einen intensiven Austausch mit dem Ausschuss für Gesundheit des ukrainischen Parlaments etabliert, bei dem auch die psychiatrischen und psychosozialen Hilfen im Vordergrund standen. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 110 Millionen Euro für Hilfen für die Ukraine geleistet.
Diese umfasste in der Ukraine den Aufbau von Trauma- und Rehabilitationszentren, die Versorgung mit Prothesen, den Einsatz deutscher Ärzt*innen sowie die Hospitation ukrainischer Ärzt*innen in Deutschland. Zudem wurden im Rahmen des Kleeblattsystems Verletzte in Deutschland behandelt. Zudem haben wir erreicht, dass ukrainische Geflüchtete in Deutschland Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung und damit Anspruch auf die regulären Gesundheitsleistungen haben.
Mit einer Kleinen Anfrage habe ich die Bundesregierung dazu befragt, wie und ob die bisherigen Maßnahmen in der 21. Legislaturperiode weitergeführt werden. Es ist zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung in ihrer Beantwortung dazu bekennt, im Rahmen von Klinikpartnerschaften und telemedizinscher Zusammenarbeit auch die Versorgung von psychisch kranken Soldat*innen und Zivilist*innen weiterhin zu unterstützen. Gleichzeitig sind etliche Antworten zu vage. Selbst für bereits bestehende Projekte, wie das Netzwerk SOLOMIYA im Rahmen der Klinikpartnerschaften, gibt es keine Finanzierungszusage. Die Gesundheitsministerin sollte das Thema zur Chefinnensache machen und sich vor Ort selbst ein Bild über die Bedarfe machen.