Fahrzeiten von mehreren Stunden, Wartelisten, Unsicherheit. Das ist die Realität von Frauen, die einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen möchten. Wenn zwei Kliniken gar keine Schwangerschaftsabbrüche anbieten und die dritte Klinik auf „organisatorische Gründe“ verweist, weil ein konfessioneller Träger die Klinik übernommen hat und die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen komplett untersagt, ist die Versorgungssicherheit akut gefährdet und die Selbstbestimmung von Frauen nicht sichergestellt. Die Kliniken haben aber einen Versorgungsauftrag zu erfüllen!

Deshalb haben wir Grüne den Antrag „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern“ in den Deutschen Bundestag eingebracht.  In meiner Rede habe ich klar gemacht: Die Bundesländer stehen in der gesetzlichen Pflicht, den Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch sicherzustellen. Dieses Recht darf nicht vom Wohnort abhängen. Versorgung ist eine Frage der Daseinsvorsorge und nicht der Weltanschauung einzelner Träger. Ein rechtlich zulässiger Eingriff muss auch real zugänglich sein!

Meine Rede könnt ihr euch hier im Video anschauen:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-de-schwangerschaftsabbrueche-1149764

 

Dank der Petition von My Voice, My Choice hat die EU-Kommission vergangene Woche ein starkes Signal gesetzt: Der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen soll für alle Frauen in Europa gesichert werden. Ein wichtiges Signal, das Frauenrechte stärkt! Denn gleichzeitig erleben wir international – ob in Malta oder in einzelnen US-Bundesstaaten – massive Einschränkungen und Rückschritte. Doch auch in Deutschland besteht Handlungsbedarf. Auch in Deutschland wird der Zugang enger. Wenn – wie etwa im Fall von Lippstadt oder Flensburg – durch Trägerfusionen rechtlich zulässige Eingriffe plötzlich nicht mehr angeboten werden, dann ist das kein betriebswirtschaftlicher Nebeneffekt, sondern ein ganz gravierendes Versorgungsproblem zulasten der Frauen. Individuelle Gewissensentscheidungen von Ärzt*innen gelten ausdrücklich – doch Kliniken haben einen klaren Versorgungsauftrag, dem sie nachkommen müssen. Selbstbestimmung darf nicht an der Klinikpforte enden. Es ist Aufgabe des Staates, den realen Zugang zu garantieren und Rechtssicherheit zu schaffen. Im Plenum habe ich deutlich gemacht: Frauen treffen diese Entscheidung verantwortungsvoll. Was sie vom Staat erwarten dürfen, ist Verlässlichkeit, keine Hürdenläufe. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass die Gesundheitsversorgung für Frauen gesichert ist.  Und: vertrauen wir Frauen!

Unseren Antrag und unsere zentralen Forderungen könnt ihr hier nachlesen:

https://kappert-gonther.de/neuigkeiten/schwangerschaftsabbrueche-kliniken-haben-einen-versorgungsauftrag/