Am 29. Oktober wurde das Versorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) der Bun-desregierung in erster Lesung im Bundestag debattiert. Die in diesem Gesetzentwurf enthaltenen Regelungsvorschläge beziehen sich auf eine Vielzahl von Bereichen, betroffen sind u.a. die in-tegrierte Versorgung, die Geburtshilfe, die Pflege und die gesetzliche Krankenversicherung. Insgesamt bleibt das GPVG bedauerlicherweise nur Stückwerk. In den Beratungen muss hier deutlich nachgesteuert werden, wir bleiben dran!