Grüner Antrag „Ambulantisierungspotenzial heben – Psychiatrische Versorgung flexibel und patientenorientiert gestalten“ vom 7. September 2026

Immer mehr Menschen benötigen Hilfe in psychischen Krisen. Gleichzeitig sind Kliniken und ambulante Hilfen vielerorts überlastet. Die Schere zwischen Hilfebedarf und Hilfsangeboten geht weiter auseinander.  Nach einem Krankenhausaufenthalt stehen viele Patient*innen ganz ohne Hilfe da.

Bei der aktuellen Debatte rund um die Kürzungen in der Psychotherapie muss dringend auch der Blick auf die psychiatrische Versorgung gelegt werden, die eine zentrale Säule im Versorgungssystem psychisch kranker Menschen bildet.

Die Inanspruchnahme stationärer Behandlungen aufgrund psychischer Erkrankungen ist in den vergangenen Jahren gestiegen – ebenso die Zahl der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhausbetten. Gleichzeitig stehen vielerorts nicht genügend ambulante Angebote zur Verfügung. Unbesetzte vertragsärztliche Sitze in der psychiatrischen  Versorgung gefährden zusätzlich die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt fehlen vielerorts passende ambulante Anschlussangebote, so dass Versorgungsbrüche entstehen und Behandlungserfolge nicht nachhaltig aufrechterhalten werden können.

Die Folge ist eine Unter-, Über- und Fehlversorgung, die für Patient*innen gravierende Konsequenzen hat: Erkrankungen können sich verschlechtern und chronifizieren. Das vermehrt Leid unnötig. Zugleich steigen volkswirtschaftliche Folgekosten durch höhere Behandlungskosten, aber auch durch Arbeitsausfall und Frühverrentungen, die vermeidbar wären. Psychische Erkrankungen waren 2024 mit durchschnittlich 28,5 Arbeitsunfähigkeitstagen die Ursache für die längsten Ausfallzeiten. Sie sind die häufigste Ursache für eine Frühverrentung.

Psychiatrische Versorgung ambulant, vernetzt und flexibel organisieren

So kann es nicht bleiben! Wir müssen psychiatrische Hilfe flexibler, vernetzter und niedrigschwelliger anbieten – ob ambulant in einer Tagesklinik oder im Krankenhaus. Entscheidend ist, dass die Versorgung nicht zwischen den einzelnen Versorgungsbereichen abbricht. Gerade Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen haben häufig einen vielfältigen Hilfebedarf. Bestehende Unterstützungsangebote müssen deshalb stärker miteinander verzahnt und vorhandene Ressourcen besser genutzt werden.

Dafür gibt es sehr gute und erprobte Modelle, die endlich überall zur Verfügung stehen müssen. Genau hier setzt unser Grüner Antrag an:

wir wollen die ambulante Versorgung stärken und die sektorenübergreifende Versorgung auszubauen.

Nach oder auch anstelle eines Krankenhausaufenthalts braucht es eine nahtlose geeignete ambulante Anschlussversorgung. Es gibt bereits viele gut erprobte Versorgungsmodelle, die zeigen, wie eine flexible und sektorenübergreifende psychiatrische Behandlung funktionieren kann. Dazu gehören die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung (StäB), Psychiatrische Institutsambulanzen und Modellvorhaben nach § 64b SGB V. Sie ermöglichen es, stationäre, teilstationäre und ambulante Behandlung besser miteinander zu verbinden und die Behandlung stärker am individuellen Bedarf der Patient*innen auszurichten. Die Modellprojekte sind gut evaluiert, die Behandlungsqualität erhöht sich, die Arbeitszufriedenheit wird höher und alle das ist auch noch kostenneutral. Sie müssen endlich in die Regelversorgung überführt werden. Psychiatrische Institutsambulanzen müssen gestärkt werden, damit eine gute vor- und vor allem nachstationäre Behandlung für die Patient*innen gesichert ist.

Diese Versorgungsmodelle müssen weiterentwickelt und flächendeckend verfügbar gemacht werden. Auch die Rahmenbedingungen der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung müssen weiterentwickelt werden, damit ihr Potenzial für eine flexible und patientenorientierte Versorgung besser genutzt werden kann.

Psychiatrische Hilfen müssen immer eingebettet sein in das psychosoziale Hilfesystem, sinnvollerweise durch Gemeindepsychiatrische Verbünde.

Wir brauchen ausreichend Personal und ein Monitoring von Zwangsmaßnahmen

Eine gute psychiatrische Versorgung setzt ausreichend qualifiziertes Personal voraus. Die psychiatrische Pflege spielt dabei eine zentrale Rolle. Ihre Qualifikation und eigenständige Kompetenz müssen gestärkt werden. Ausreichend und gut qualifiziertes Personal ist wichtig, auch weil dies nachweislich dazu beiträgt, dass Zwangsmaßnahmen vermieden werden.

Obwohl sich die psychiatrische Versorgung seit der Psychiatrie-Enquete erheblich weiterentwickelt hat, wird in der psychiatrischen Praxis weiterhin zu häufig auf Zwangsmaßnahmen zurückgegriffen. Jede Zwangsmaßnahme ist für Patient*innen eine tief einschneidende Erfahrung, die traumatisierend sein kann.  Die Vereinten Nationen stufen Zwangsmaßnahmen als Folter ein.

Ziel muss sein Zwang zu vermeiden! Dazu müssen Kliniken, aber auch Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, verpflichtet werden verbindlich zu dokumentieren, wann Zwang angewendet wurde und welche Maßnahmen zuvor ausgeschöpft wurden, um Zwang zu vermeiden. Diese Daten sollen in einem systematischen Monitoring von Zwangsmaßnahmen zusammengeführt werden. Gemeinsam mit den Ländern soll ein regionales und landesbezogenes Monitoring aufgebaut werden, mit dem Ziel größtmögliche Transparenz über Zwangsmaßnahmen zu schaffen. Das hilft, Zwangsprävention weiterzuentwickeln.

Gleichzeitig kritisieren wir die Streichung der vollständigen Refinanzierung tariflicher Personalkosten in der Psychiatrie mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik muss patienten- und leitlinienorientiert weiterentwickelt werden. Dafür braucht es entsprechende Rahmenbedingungen inklusive einer adäquaten Vergütung.

Unsere Forderungen auf einen Blick

Mit unserem Antrag fordern wir,

  • die ambulante psychiatrische Versorgung zu stärken,
  • die Modellprojekte nach §64b in die Regelversorgung zu überführen
  • Psychiatrische Institutsambulanzen zu stärken
  • eine nahtlose Vermittlung in die ambulante Anschlussversorgung zu ermöglichen
  • die rechtlichen, organisatorischen und ökonomischen Rahmenbedingungen der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung weiterzuentwickeln,
  • die notwendigen Rahmenbedingungen für eine patienten- und leitlinienorientierte Weiterentwicklung der Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik zu schaffen,
  • die vollständige Refinanzierung tariflicher Personalkosten in Psychiatrie und Psychosomatik wiederherzustellen,
  • gemeinsam mit den Ländern ein regionales und landesbezogenes Zwangsmonitoring aufzubauen und auf Bundesebene zusammenzuführen,
  • die Qualifikation und eigenständige Kompetenz der psychiatrischen Pflege zu stärken und gemeinsam mit den Ländern einheitliche Standards für Fachweiterbildungen in Psychiatrie und Psychosomatik zu entwickeln.

Die Bundesregierung trägt eine besondere Verantwortung, die psychiatrische Versorgung zukunftsfest weiterzuentwickeln und eine flächendeckende Patientenversorgung sicherzustellen. Die notwendigen Modelle und Ansätze sind bereits vorhanden. Jetzt kommt es darauf an, ihr Potenzial konsequent zu nutzen und bestehende Hürden abzubauen.

Den vollständigen Antrag können Sie hier nachlesen:

https://dip.bundestag.de/drucksache/ambulantisierungspotenzial-heben-psychiatrische-versorgung-flexibel-und-patientenorientiert-gestalten/290552?f.wahlperiode=21&f.typ=Dokument&rows=25&pos=14&ctx=d