Der Bundestag stimmt am heutigen Freitag, den 10.07.2026, über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab. Trotz umfangreicher Änderungen, die den Oppositionsparteien erst am Montag zugegangen sind, kann das erklärte Ziel stabiler Beiträge nicht eingehalten werden. Das Einigungspaket wird 2027 lediglich für eine Entlastung von 16,8 Milliarden Euro sorgen – bei einem prognostizierten Finanzdefizit von 18,8 Milliarden. Euro. Damit beträgt die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bereits 2027 rund zwei Milliarden Euro. Eine weitere Zusatzbeitragssteigerung ist dadurch absehbar.

Wesentlicher Grund für das Defizit ist die mangelhafte Finanzierungsverantwortung des Bundes. Trotz weniger hoher Kürzungen als im ersten Entwurf vorgesehen, wird der Bundeszuschuss an die Krankenkassen um 650 Millionen Euro (2027) bzw. 450 Millionen Euro (ab 2028) drastisch gekürzt. Die Finanzlöcher der gesetzlichen Krankenversicherung verschieben sich dadurch zu den kommunalen Haushalten, die bereits heute einem Defizit von ca. 32 Milliarden Euro gegenüberstehen.

Im Detail: Die Auswirkungen auf Psychotherapie und Krankenhäuser in Bremen

Während die Pharmaindustrie von der geplanten Ausgabendeckelung ausgenommen bleibt, tragen Versicherte, Patientinnen und Patienten, Unternehmen und Gesundheitspersonal die Hauptlast der Kürzungen. Besonders gravierende Auswirkungen werden im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung und bei den Krankenhäusern erwartet.

„Die Koalition nimmt mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz die Psychotherapie in den Würgegriff und legt die Axt an die psychotherapeutische Versorgung der Zukunft. Das Gesetz wird die Kapazitäten für Psychotherapie erheblich verringern und somit zu mehr Leid, mehr Chronifizierung, mehr Frühverrentungen und Arbeitsunfähigkeit führen. Das ist teurer und verantwortungslos. Der halbherzige Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Psychotherapie kompensiert die Angriffe auf die Psychotherapie in keiner Weise“, kritisiert Dr. Kirsten Kappert-Gonther.

Versorgungskapazitäten werden absehbar eingeschränkt, ärztliches und pflegerisches Personal abgebaut. Nach aktuellen Modellrechnungen bedeutet das Gesetz für Bremen den Abbau von rund 1.200 Krankenhausstellen. Betroffen sind vor allem kommunale Kliniken, die schon jetzt unter Investitionsstau leiden und die vorgesehenen Vergütungskürzungen nicht auffangen können.

„Die Finanzierungsgrundlage der Kliniken wird pauschal mit dem Rasenmäher gekürzt. Auch in Bremen werden Kliniken dadurch in wirtschaftliche Not geraten, auch Rettungsdienst- und Luftrettungsstandorte sind in Gefahr. Kosten werden auf den öffentlichen Bremer Haushalt verlagert“, erklärt Dr. Kirsten Kappert-Gonther. Damit wird der vorgesehene, strukturierte Krankenhausreformprozess der vergangenen Legislatur ausgehebelt, bevor er wirken kann.

Für den Rettungsdienst – überwiegend eine Aufgabe der Kommunen – entsteht eine Finanzierungslücke von rund 5,2 Milliarden Euro bis zum Ende der Legislatur. Die kommunalen Haushalte sind dadurch enormen Zusatzbelastungen ausgesetzt.

Neben Kliniken und Praxen sind auch die Versicherten direkt von Mehrbelastungen betroffen. Die Zuzahlungen für Medikamente werden steigen. Auch der Zuschuss zum Zahnersatz soll sinken. Gleichzeitig wird die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern stark eingeschränkt – für viele Familien in Bremen eine spürbare zusätzliche finanzielle Belastung.

Dr. Kirsten Kappert-Gonther: „CDU und SPD tragen die Verantwortung für ein Gesetz, dessen Folgen sie selbst nicht abschließend einschätzen können. Das ist keine solide Gesetzgebung, das ist ein Kürzungsgesetz im Eilverfahren – auf Kosten der Menschen, die ein Recht haben auf eine gute Gesundheitsversorgung.“