Bundestagsabgeordnete aller demokratischen Fraktionen des Deutschen Bundestages haben eine interfraktionelle Gruppe zum Erhalt der Freiwilligkeit bei der Organspende gegründet, mit dem Ziel, die freiwillige, informierte und selbstbestimmte Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu stärken.

Die Gruppeninitiative zu einer Freiwilligkeitsregelung will eine Stärkung der Organspenden erreichen, ohne einen Grundrechtseingriff, wie es bei der sogenannten Widerspruchsregelung der Fall wäre.

Die Gründungsmitglieder der interfraktionellen Gruppe, Michael Brand (CDU), Dr. Lars Castellucci (SPD), Ates Gürpinar (LINKE), Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Dr. Stephan Pilsinger (CSU), Linda Heitmann (Grüne), Helge Lindh (SPD), Swantje Michaelsen (Grüne), Claudia Moll (SPD), Dr. Konstantin von Notz (Grüne) und Nora Seitz (CDU), erklären:

„Wir brauchen mehr Organspenden. Diese soll mit Freiwilligkeit und besserer Aufklärung und Erleichterungen bei der Dokumentation des eigenen Willens erreicht werden. Die Widerspruchsregelung ist eine Scheinlösung. Es gibt keine ausreichende Evidenz im internationalen Vergleich, dass sie zu mehr realisierten Organspenden führt. Stattdessen bedeutet sie einen Eingriff in die Grundrechte. Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper endet nicht mit dem Tod.

Beim Eingriff in den menschlichen Körper muss der Grundsatz gelten: Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden. Das Recht auf Selbstbestimmung schließt ausdrücklich das Recht ein, keine Entscheidung zu treffen, ohne dass daraus persönliche Konsequenzen erwachsen.

Eine überwältigende Mehrheit der Menschen in Deutschland steht der Organspende sehr positiv gegenüber. Das Problem ist nicht etwa eine mangelnde Organspendebereitschaft in Deutschland, denn mit rund 85 Prozent der Bevölkerung, die der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen, ist diese erfreulich hoch. Sie ist nur häufig nicht ausreichend dokumentiert. Die Lösung liegt nicht in einem ethisch und rechtlich problematischen Eingriff in Grundrechte. Der Schlüssel zu mehr Organspenden liegt in der Information, Aufklärung und intelligenter Werbung. Zudem müssen die Hürden für die Dokumentation der Entscheidung abgesenkt und der Eintrag in das Organspenderegister erleichtert werden, um das Potenzial der Organspende zu heben.

Bereits im Jahr 2020 hatte der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit ein Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsregelung beschlossen, das 2022 in Kraft getreten ist. Herzstück war ein bundesweites Online-Organspenderegister. Dieses ist jedoch verspätet an den Start gegangen und birgt zudem unnötige technische Barrieren, die eine Registrierung erschweren. Die Möglichkeit, für Spenderinnen und Spender, ihre Zustimmung niedrigschwellig etwa in Bürgerämtern zu dokumentieren, wurde mit dem jüngst beschlossenen Lebendorganspendegesetz abgeschafft.

Bund und Länder bleiben verpflichtet, bestehendes Recht konsequent umzusetzen und so die entsprechenden Strukturen zu stärken, die Verfahren für alle Beteiligten zu vereinfachen und die Bevölkerung hinreichend intelligent, umfassend und fortlaufend über die Organspende aufzuklären.

Eine solche Strategie systematisch umzusetzen bedeutet, die enorme Bereitschaft zur Organspende endlich klug und ernsthaft für die Patientinnen und Patienten nutzbar zu machen.

Die Widerspruchsregelung ist ethisch höchst problematisch. Es gibt keine hinreichend belastbaren Belege dafür, dass die Widerspruchsregelung zu mehr Organspenden führt. Im Gegenteil: sie kann das notwenige Vertrauen nachhaltig beschädigen und damit im Ergebnis die Spendenbereitschaft gefährden.

Ethisch besonders problematisch ist, dass eine unterstellte Zustimmung zur Organspende die große Zahl an Menschen in ihren Rechten benachteiligen würde, die aus unterschiedlichen Gründen keine informierte Entscheidung treffen oder ihren Widerspruch dokumentieren können. Dazu zählen etwa Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit kognitiven Beeinträchtigungen oder Sprachbarrieren oder Menschen ohne festen Wohnsitz.

Eine genauere Untersuchung der Effekte einer Widerspruchsregelung zeigt: Sie ist keine Lösung, denn ein positiver Effekt ist weder ausreichend durch Daten belegt noch ist sie ethisch vertretbar.

Einschnitte in die Selbstbestimmung und Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland sind nicht zielführend und ethisch, rechtlich und politisch problematisch.“

Die interfraktionelle Gruppe wird zeitnah die eigene Initiative in den Deutschen Bundestag einbringen.

 

Der Antrag der interfraktionellen Gruppe kann hier eingesehen werden:

http://kappert-gonther.de/wordpress/wp-content/uploads/Gruppenantrag_Freiwilligkeit-der-Organspende-sichern_2026-05-06.pdf