Wir brauchen strukturelle Reformen, um unser Gesundheitswesen zukunftsfest aufzustellen. Die echten Kostentreiber müssen angegangen werden: Medikamentenpreise müssen fair festgesetzt werden, Krankenhäuser auf Qualität ausgerichtet werden, Patient*innen passgenau in die richtige Versorgung vermittelt werden, die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfänger*innen durch den Staat finanziert werden, aber auch mehr Prävention durch höhere Steuern auf Zucker, Alkohol und Tabak, um Krankheiten besser vorzubeugen und das Gesundheitswesen zu entlasten.
Empfehlungen, die auch die FinanzKommission Gesundheit vorgeschlagen hat. Doch von Anfang an hat die Bundesregierung mit dem GKV-Beitragssatzfinanzstabilisierungsgesetz (BStabG) einen anderen Weg eingeschlagen: statt die echten Kostentreiber anzugehen, greift die Bundesregierung Versicherten und Betrieben noch stärker in die Tasche. Die Pharmaindustrie wird geschont, die ambulante Versorgung kaputtgespart, sie sägt an fairen Löhnen für Gesundheitsfachkräfte und gefährdet Arbeitsplätze im Gesundheitswesen, die für eine gute Patientenversorgung relevant sind. Auch versorgungsrelevante Krankenhäuser laufen zunehmend Gefahr in die Insolvenz zu geraten. Die vorgesehenen Kürzungen und Deckelungen treffen eine Krankenhauslandschaft, die bereits durch frühere Reformen erheblich unter Druck steht. Eine moderne Krankenhausstruktur braucht Veränderungen – aber geordnet, bedarfsgerecht und mit Blick auf eine gute Versorgung. Ein ungesteuertes Kliniksterben hilft weder den Beschäftigten noch den Patient*innen. Und auch die Zuschüsse des Bundes zum Gesundheitsfonds werden gekürzt, die Beiträge für Bürgergeldempfänger*innen immer noch nicht vollständig bezahlt.
Hinzukommt: die Bundesregierung und Koalitionsfraktionen arbeiten handwerklich schlecht. Bei einem so wichtigen Gesetzgebungsverfahren mit so hoher Tragweite, sollte man ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren erwarten dürfen. Doch erst wird eine Sondersitzung des Gesundheitsausschusses von den Koalitionsfraktionen angesetzt, dann wieder abgesetzt. Es werden Änderungsanträge kurzfristig vorgelegt, die dann aber doch noch weiterbearbeitet oder ergänzt werden. Eine weitere von uns Grünen beantragte Anhörung, um die weitreichenden Änderungen am Gesetzentwurf mit Verbänden und Expert*innen zu beraten, wird abgelehnt. So kann keine umfassende fachliche Prüfung durchgeführt werden, um die finanziellen und versorgungspolitischen Auswirkungen zu beurteilen und politisch tragfähige Entscheidungen zu treffen. In der Sitzung wird dann kurzfristig noch ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Psychotherapie vorgelegt. Das ist scheinheilig und man stellt sich die Frage, warum keine konkreten Änderungsanträge vorgelegt werden, um die Angriffe auf die Psychotherapie abzuwenden. Statt sich mehr Zeit für die Beratungen zu nehmen, wird weiter an einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens festgehalten. Und auch der Entwurf des Bundeshaushalts 2027 wirft weitere Fragen zum BStabG auf: denn die dort eingestellten Gelder für den Zuschuss an den Gesundheitsfonds und für die Bürgergeldempfänger*innen sind nicht deckungsgleich mit den Beträgen im BStabG.
Die Liste ist lang, wie die Koalition mit dem BStabG unsere Gesundheitsversorgung aufs Spiel setzt, pauschale Leistungskürzungen zu Lasten der Versicherten, Fachkräfte und Arbeitgeber vorantreibt, die Gesundheitsversorgung gefährdet und Fehlanreize setzt, aber dringend benötigte Strukturreformen vertagt.
Zwei Beispiele:
Psychische Gesundheit darf kein Sparziel sein
Die Koalition nimmt mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz die Psychotherapie in den Würgegriff und legt die Axt an die psychotherapeutische Versorgung der Zukunft: psychotherapeutische Leistungen werden in die Mengenvergütung überführt und damit das Versorgungsangebot deutlich reduziert. Schon heute warten viele Menschen monatelang auf einen Therapieplatz. Gleichzeitig steigt der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung kontinuierlich. In dieser angespannten Versorgungslage führen diese Kürzungen zu nochmal längeren Wartezeiten, erschweren den Zugang zur Versorgung für Patient*innen, die schon heute benachteiligt sind, und gefährden die Versorgung auf dem Land, wo weniger Versorgungsangebote bestehen als in Städten. So verschärfen sich die bestehenden Versorgungslücken weiter. Die Folgen: Aus zunächst gut behandelbaren psychischen Erkrankungen werden schwerere Krankheitsverläufe, die längere Behandlung und häufig auch Klinikaufenthalte erfordern. Das erhöht Gesundheitsausgaben, und vor allem auch dann, wenn psychische Erkrankungen aufgrund fehlender oder zu später Behandlung zu chronischen Verläufen werden. Und auch die gesellschaftlichen Kosten durch Arbeitsausfälle und Frühverrentungen steigen. Die Bundesregierung handelt hier komplett entgegen ihren eigenen Zielen: sie schadet der Patientenversorgung und belastet die Sozialsysteme. Das ist politisch nicht nur kurzsichtig, sondern auch ökonomisch vollkommen grotesk.
Im Gesundheitsausschuss einen halbherzigen Entschließungsantrag zur Psychotherapie vorzulegen, der die Angriffe auf die Psychotherapie in keiner Weise kompensiert und allenfalls der eigenen Gewissensberuhigung dienen kann, ist scheinheilig. Wenn die Koalition tatsächlich psychisch Kranke unterstützen wollte, müsste sie die Angriffe im Gesetz zurücknehmen, die Forderungen aus dem Entschließungsantrag in einen vernünftigen Änderungsantrag gießen, aber auch endlich strukturelle Reformen wie die überfällige Bedarfsplanung regeln. Kurzum: wenn sie ernsthaftes Interesse daran hätte Versorgung zu verbessern, hätte die Koalition dem grünen Antrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Bundestagsdrucksache 21/4954) zustimmen können. Darin fordern wir unter anderem eine Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientiert, einen Ausbau von Versorgungsangeboten für schwer und chronisch erkrankte Patient*innen sowie Menschen mit Sprachbarrieren sowie eine verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung.
Doch die Koalition aus CDU/CSU und SPD lehnt diesen Antrag ab und stellt sich auch damit gegen ihre eigenen im Koalitionsvertrag vereinbarten politischen Ziele.
Frauengesundheit braucht Investitionen statt Kürzungen
Auch die Einsparungen bei der Frauengesundheit, der Geburtshilfe und der Hebammenversorgung sind der falsche Weg. Das gefährdet das Versorgungsangebot, mindert die Versorgungsqualität und schwächt die gesundheitliche Chancengerechtigkeit von Frauen. Und: das schadet uns als Gesellschaft im Ganzen. Denn gute Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt ist auch für die Gesundheit von Kindern essenziell.
Frauen, Schwangere und Gebärende müssen sich darauf verlassen können, wohnortnah und bedarfsgerecht versorgt zu werden – sowohl ambulant als auch im Krankenhaus. Dazu gehören eine starke gynäkologische Versorgung ebenso wie eine verlässliche Geburtshilfe durch interprofessionelle Teams aus Hebammen und Ärzt*innen. Kürzungen der Finanzierung im ambulanten Bereich, die Deckelung der Pflegebudgets und unvollständige Refinanzierung von Personalstellen in Kliniken machen jedoch bereits erreichte Fortschritte wieder zunichte. Weniger Hebammen, unfaire Vergütung, längere Anfahrtswege, weniger Personal und Zeit für die Betreuung der Schwangeren und Gebärenden und damit wachsende Versorgungslücken sind die Folge. Auch hier wirken sich Kürzungen noch einmal stärker im ländlichen Raum sowie auf Frauen mit geringem Einkommen, mit Sprachbarrieren oder mit Behinderungen aus.
Die Bundesministerin benennt Frauengesundheit zwar als ihre politische Priorität, legt aber ein Gesetz vor, dass zu einer Verschlechterung der Versorgung von Frauen, Schwangeren und Gebärenden führt. Das ist keine geschlechtergerechte Politik, sondern eine Politik, die sich gegen Frauen richtet und ihre Gesundheit sogar schwächt!
Die Kürzungen vergrößern den Gender Health Gap. Wir brauchen aber mehr Investitionen, um den Gender Health Gap endlich zu schließen und die Versorgung nachhaltig zu stärken. Dazu gehören eine verlässliche Finanzierung der gynäkologischen Versorgung, eine bedarfsgerechte Geburtshilfe, faire Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung für Hebammen sowie eine 1:1-Betreuung durch Hebammen in den wesentlichen Phasen der Geburt. Und auch darüber hinaus gilt: frauenspezifische Versorgungsbedarfe müssen konsequent in Forschung, Prävention und Vorsorge, Diagnostik, Behandlung und Nachsorge berücksichtigt werden – sowohl bei Erkrankungen, die spezifisch Frauen betreffen, als auch bei allen anderen Erkrankungen, um den Gender Health Gap endlich zu schließen.
Welches Ziel muss eine Reform verfolgen? Entlastung nicht Belastung!
Wer unser Gesundheitswesen zukunftsfest machen will, muss die eigentlichen Ursachen der Finanzprobleme angehen und die Versorgung strukturell weiterentwickeln. Es ist möglich Beiträge zu senken, die großen Kostentreiber wie die Pharmaindustrie in die Verantwortung zu nehmen und die Versorgung zu verbessern, statt einfach kaputtzusparen. Wir brauchen spürbare Entlastungen für Bürger*innen, mit bezahlbaren, stabilen GKV-Beiträgen, sicherem Zugang zur Gesundheitsversorgung vor Ort, die von einer hohen Versorgungsqualität geprägt ist.
Dieses Gesetz der Bundesregierung ist handwerklich schlecht gemacht. Es wird sein eigenes Ziel verfehlen. Es stabilisiert die Beitragssätze nicht nachhaltig, belastet die Falschen und schont diejenigen, die stärker zur Finanzierung beitragen könnten. Statt einer Reform bekommen wir ein Sparpaket, das immense Auswirkungen auf die Versorgung haben wird und Lücken vergrößert statt schließt.
Darum lassen wir mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen, ob dieses Gesetz trotz der zu kurzen Beratungsfristen, abgeschlossen werden kann. Wir fordern den Abschluss des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz auszusetzen und in vertiefte Beratungen über den Sommer einzutreten. Dann könnte die Koalition vernünftige Forderungen durch Änderungsanträge einbringen und damit Angriffe auf die Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität abwenden.
So darf dieses Gesetz nicht verabschiedet werden, denn es gefährdet die Gesundheitsversorgung aller Bürger*innen.

