Freiwilligkeit bei der Organspende sichern

Erst 2020 hat der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit die sogenannte Entscheidungsregelung gestärkt. Ein Gesetz, das seit 2022 gilt und bewusst auf Aufklärung und freiwillige Zustimmung bei der Organspende setzt.

Erneut gibt es nun einen politischen Vorstoß, der eine Widerspruchsregelung bei der Organspende einführen will. Die Widerspruchsregelung würde bedeuten, dass jede Person Organspender*in wird, wenn sie zu Lebzeiten nicht widersprochen hat.

Jede Organspende ist wichtig, denn sie kann Leben retten. Die Widerspruchsregelung ist aber eine Scheinlösung, die zudem erhebliche ethische Fragen aufwirft. Schweigen ist keine Zustimmung, und Selbstbestimmung umfasst auch das Recht, keine Entscheidung zu treffen.

Als Bundestagsabgeordnete habe ich gemeinsam mit Kolleg*innen aus den demokratischen Fraktionen eine interfraktionelle Gruppe gegründet. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Zahl der realisierten Organspenden in Deutschland erhöhen und dabei die Freiwilligkeit der Organspende erhalten. Dazu werden wir eine eigene Initiative in den deutschen Bundestag einbringen.

Die Spendebereitschaft ist hoch

Denn die Ausgangslage ist besser, als oft behauptet wird: Die Spendebereitschaft in Deutschland ist hoch. Rund 85 Prozent der Menschen stehen der Organspende positiv gegenüber. Das eigentliche Problem liegt woanders: in der fehlenden Dokumentation dieser Entscheidung. Viele Menschen sind bereit zu spenden, halten ihren Willen aber nicht fest. Genau hier müssen wir ansetzen: bei der Verbesserung von Strukturen, Information, Aufklärung und einer einfacheren Dokumentation des Spendewillens.

Die Widerspruchsregelung ist keine Lösung

Die immer wieder diskutierte Widerspruchsregelung erscheint auf den ersten Blick als einfache Lösung. Doch sie ist keine. Es fehlt an belastbarer Evidenz, dass sie tatsächlich zu mehr Organspenden führt. Ein Blick ins Ausland zeigt das deutlich: In den USA, wo die Organspende freiwillig ist, sind die Spenderzahlen sehr hoch. Spanien hingegen hat zwar eine Widerspruchsregelung, doch der Anstieg der Organspenden setzte dort erst Jahrzehnte späte ein als die Strukturen in den Krankenhäusern verbessert wurden.  Auch wissenschaftliche Langzeitstudien belegen: Ein Wechsel vom Zustimmungs- zum Widerspruchssystem führt nicht automatisch zu mehr Organspenden.

Aus ethischer Perspektive ist eine Widerspruchsregelung abzulehnen

Die Widerspruchsregelung bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht auf Selbstbestimmung. Dieses Recht endet nicht mit dem Tod. Beim Eingriff in den menschlichen Körper muss ein klarer Grundsatz gelten: Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden. Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden – aber auch das Recht, keine Entscheidung zu treffen, ohne dass daraus Konsequenzen entstehen. Eine unterstellte Zustimmung würde insbesondere jene benachteiligen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Widerspruch einlegen können: etwa Menschen mit kognitiven Einschränkungen, psychischen Erkrankungen, Sprachbarrieren oder ohne festen Wohnsitz. Das ist ethisch nicht vertretbar.

Aufklärung stärken, Registrierungspotenzial heben

Was also ist zu tun?

Wir müssen die richtigen Stellschrauben drehen. Information, Aufklärung und niedrigschwellige Dokumentation sind der Schlüssel. Das Organspenderegister war ein wichtiger Schritt, doch es ist zu spät gestartet und immer noch zu kompliziert in der Nutzung. Gleichzeitig wurden Chancen vertan, etwa die Möglichkeit, die Entscheidung für eine Organspende direkt in Bürgerämtern zu dokumentieren.

Deutschland hat kein Problem mit mangelnder Bereitschaft zur Organspende, sondern mit deren Umsetzung. Wenn wir es schaffen, die vorhandene Zustimmung besser zu erfassen und zu nutzen, können wir viele Leben retten, ohne Grundrechte einzuschränken.

Unser Ansatz ist klar: mehr Organspenden durch bessere Information, bessere Strukturen und echte Freiwilligkeit. Denn nachhaltige Lösungen entstehen durch Vertrauen.

 

Die Pressemitteilung der interfraktionellen Gruppe kann hier eingesehen werden:

http://kappert-gonther.de/wordpress/wp-content/uploads/Pressemitteilung_Gruppengruendung_Freiwilligkeit-bei-der-Organspende_2026-05-06.pdf

Der Gruppenantrag kann hier nachgelesen werden:

http://kappert-gonther.de/wordpress/wp-content/uploads/Gruppenantrag_Freiwilligkeit-der-Organspende-sichern_2026-05-06.pdf