Im vergangenen Sommer wurde mit der ELSA-Studie eine umfassende Untersuchung zur Versorgungslage rund um Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland veröffentlicht. Und ihre Ergebnisse sind alarmierend: Die Versorgung ist nicht nur lückenhaft, sie ist in vielen Regionen schlicht unzureichend. In mehreren Bundesländern wird der überwiegende Teil der Schwangerschaftsabbrüche von nur wenigen Ärzt*innen und Einrichtungen übernommen. Jede fünfte befragte Frau berichtete, dass es für sie schwierig war, überhaupt eine Einrichtung zu finden. 4,5 Prozent mussten dafür sogar mehr als 100 Kilometer zurücklegen. Besonders in ländlichen Regionen zeigen sich massive strukturelle Hürden: Weniger als ein Viertel der Befragten gab an, eine Praxis oder Klinik im Umkreis von zehn Kilometern erreichen zu können.
Seit Jahren verschlechtert sich die Lage weiter. Die Zahl der Ärzt*innen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sinkt kontinuierlich – auch aus demografischen Gründen. Klar ist für mich: Die Krankenhausreform ist notwendig und sinnvoll, um die medizinische Versorgung insgesamt zukunftsfest aufzustellen. Gerade deshalb müssen ihre Auswirkungen genau im Blick behalten werden. Denn bei anstehenden Fusionen von Kliniken besteht die reale Gefahr, dass bestehende Angebote für Schwangerschaftsabbrüche wegfallen, wenn keine klaren Regelungen getroffen werden. Aktuelle Beispiele aus Lippstadt und Flensburg zeigen, wie schnell genau das passieren kann – etwa wenn konfessionelle Träger nach einer Übernahme ihren Beschäftigten untersagen, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Genau hier braucht es jetzt vorausschauende politische Leitplanken, damit sich die Versorgungslage nicht weiter verschlechtert.
Deshalb haben wir als Grüne Bundestagsfraktion im Januar 2026 den Antrag „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern“ in den Bundestag eingebracht. Die zentrale Frage: Wie können wir die Versorgung endlich verlässlich sicherstellen?
Unsere Antwort darauf ist ein klarer politischer Auftrag. Wir fordern die Bundesregierung auf:
- die Versorgungslage im Hinblick auf die notwendigen qualifizierten medizinischen Einrichtungen und Angebote im gesamten Bundesgebiet zu prüfen und zu verbessern, damit ein selbstbestimmter Abbruch gemäß der geltenden Rechtslage tatsächlich möglich ist;
- dazu selbst Maßnahmen zu ergreifen und Länder dazu zu verpflichten, ihrem Versorgungsauftrag nach § 13 Absatz 2 SchKG nachzukommen;
- einen Gesetzentwurf vorzulegen, um § 12 Absatz 2 SchKG durch folgenden Absatz zu ersetzen: „Absatz 1 gilt nicht für juristische Personen und wenn die Mitwirkung notwendig ist, um von der Frau eine anders nicht abwendbare Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung abzuwenden.“;
- sicherzustellen, dass eine Krankenhausfusion nicht zu einem Abbau von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche jeglicher Indikation durchführen, und zu einer Verschlechterung der Versorgungslage führen darf;
- sicherzustellen, dass Krankenhäuser genug ärztliches Personal einstellen bzw. eingestellt haben, das sich zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen bereiterklärt;
- insbesondere für unterversorgte Bereiche telemedizinische Betreuung oder zumindest Beratung sicherzustellen;
- Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verpflichtend zu verankern.
Meine Rede zum Antrag könnt ihr euch hier anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=n6fEUcb7YSA
Am 15. April 2026, wurde der Antrag im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit Expert*innen beraten. Als Sachverständige haben wir unter anderem Prof. Dr. Joachim Volz und Prof. Dr. Liane Wörner eingeladen.
Die Anhörung hat deutlich gemacht: Die von uns im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen sind echte Lösungen – und sie sind rechtlich umsetzbar. Die Rechtsexpertin Prof. Dr. Liane Wörner unterstrich, dass der Bund die Länder gesetzlich verpflichten kann, die Versorgung sicherzustellen. Der Gynäkologe und Chefarzt Prof. Dr. Joachim Volz vom Klinikum Lippstadt, kritisierte eindrücklich die aktuelle Rechtslage und den Einfluss konfessioneller Krankenhausträger. Zwar gebe es einen verfassungsrechtlichen Auftrag zur Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen – dieser sei unter den aktuellen Bedingungen jedoch kaum durchsetzbar.
Besonders wichtig: Nahezu alle eingeladenen Expert*innen haben bestätigt, dass politisches Handeln notwendig und geboten ist. Das gilt nicht nur für die von uns benannten Sachverständigen, sondern auch für diejenigen, die von SPD und CDU/CSU eingeladen wurden. Gleichzeitig wurde aber auch deutlich, dass es für eine gerechte, flächendeckende und gesicherte Versorgung auch die Entkriminalisierung braucht – wie von uns Grünen seit Jahren gefordert.
Jetzt liegt es an der Bundesregierung, das Problem endlich ernst zu nehmen und zu handeln. Denn wenn wir nichts tun, wird sich die Versorgungslage weiter verschlechtern – und das auf Kosten der Selbstbestimmung und Gesundheit von unzähligen Frauen.
Unerlässlich bleibt dafür, dass wir uns gemeinsam für dieses Ziel einsetzen und Banden bilden. Deshalb freut es mich ganz besonders, dass Herr Prof. Volz nicht nur als Gynäkologe auf die Missstände aufmerksam macht und sich für Lösungen einsetzt, sondern sein politisches Engagement nun auch als neues Mitglied bei uns Grünen fortsetzt! Herzlich Willkommen!

