Die Rechte queerer Menschen sind Menschenrechte – und sie brauchen verlässlichen Schutz.

Wir werden diese Woche (9. Oktober 10:10 Uhr im Bundestag Livestream) einen Gesetzentwurf zur Erweiterung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes im Bundestag einbringen. Unser Ziel: Die sexuelle Identität muss als ausdrückliches Diskriminierungsverbot in die Verfassung aufgenommen werden. Damit würden wir endlich eine Lücke schließen, die queere Menschen bis heute einem erhöhten Risiko von Diskriminierung und Ausgrenzung aussetzt.

Warum das so wichtig ist:
Die gesellschaftliche Realität zeigt: Queerfeindlichkeit nimmt zu. Im vergangenen Jahr stiegen laut Bundesinnenministerium und Bundeskriminalamt die politisch motivierten Straftaten im Bereich „sexuelle Orientierung“ um erschreckende 49,15 Prozent. Zahlreiche CSDs mussten 2025 wegen Anschlagsdrohungen abgesagt werden – auch bei uns in Bremen war das Thema bitterer Ernst. Diese Entwicklungen dürfen wir nicht tatenlos hinnehmen.
Hinzu kommt: Die Akzeptanz queerer Lebensweisen ist kein Selbstläufer. Zwar befürwortet weiterhin eine Mehrheit der Deutschen die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare – aber die Zustimmung zur „Ehe für alle“ ist laut aktuellen Studien seit 2021 rückläufig. Das zeigt: Fortschritt kann auch rückgängig gemacht werden, wenn wir ihn nicht aktiv verteidigen.

Ein starkes Signal aus dem Bundesrat – jetzt muss der Bundestag folgen
Auch im Bundesrat ist gerade mit den Stimmen aus Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ein gleichlautender Gesetzentwurf als Bundesratsinitiative zum Schutz der sexuellen Identität auf den Weg gebracht worden. Diese Unterstützung aus den Ländern macht Mut – aber sie reicht nicht aus.

Denn: Ohne eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat kann das Grundgesetz nicht geändert werden. Das heißt: Auch die anderen demokratischen Fraktionen im Bundestag sind jetzt gefragt, Haltung zu zeigen. Wer öffentlich für Vielfalt einsteht, muss ihr auch den nötigen rechtlichen Rahmen geben.

Unser Ziel: Ein echter Verfassungsschutz für queere Menschen
Das Fehlen der sexuellen Identität im Grundgesetz ist kein Detail. Es ist eine Leerstelle, die historisch zu schwerer Diskriminierung geführt hat – und die heute dazu beiträgt, dass queere Menschen keinen ausdrücklichen verfassungsrechtlichen Schutz vor Benachteiligung genießen. Das muss sich ändern.
Ein solcher Schutz im Grundgesetz wäre nicht nur rechtlich bedeutsam – er wäre auch ein starkes gesellschaftliches Signal: Die Rechte queerer Menschen sind nicht verhandelbar.

Unser Appell:
Wir brauchen eine breite gesellschaftliche und politische Unterstützung für dieses Anliegen. Denn: Der Schutz vor Diskriminierung darf nicht davon abhängen, wer gerade regiert. Er muss verfassungsrechtlich garantiert sein – damit auch künftige Generationen sicher, frei und sichtbar leben können.
Wir Grüne werden weiter Druck machen – gemeinsam mit der queeren Community, mit der Zivilgesellschaft und mit allen, die sich für eine offene, vielfältige und gerechte Gesellschaft einsetzen.