Beratungen zu den BStabG-Änderungen im Gesundheitsausschuss
Noch vor der politischen Sommerpause hat die Koalition aus CDU/CSU und SPD das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) durch das Parlament gepeitscht und wollte einer geordneten Beratung mit ausreichend Zeit für eine Auswirkungsanalyse und Nachbesserungen am Gesetzentwurf partout nicht zustimmen.
Stattdessen wurden kurzfristig umfangreiche Änderungen vorgelegt, deren Auswirkungen auf die Versorgung nicht ausreichend geprüft, und gleichzeitig dringend notwendige Änderungen am Gesetz gar nicht vorgenommen wurden, wie beispielsweise die Rücknahme der Kürzungen in der Psychotherapie. Nur auf großen Druck der Betroffenen, Verbände und der Opposition hat die Koalition Last Minute einen Entschließungsantrag zur psychotherapeutischen Versorgung vorgelegt. Die Koalition hat mit ihrem Entschließungsantrag selbst anerkannt, dass sie mit den Angriffen auf die Psychotherapie zu weit gegangen ist.
Wir Grüne hatten schon frühzeitig einen Eilantrag in den Bundestag eingebracht, um Kürzungen abzuwenden und die psychotherapeutische Versorgung abzusichern: https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf
Es ist dringend nötig, die Versäumnisse im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und selbstverschuldeten Fehler zu korrigieren, die die Versorgungslage massiv verschlechtert haben und finanzielle Stabilität in der Gesetzlichen Krankenkasse zu sichern.
Nun hat die Koalition 12 Änderungsanträge zum GKV-BStabG vorgelegt, die diese Woche im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages beraten wurden. Ein sehr ungewöhnlicher Umstand, dass eine Koalition ihr jüngst beschlossenes Gesetz selbst kurzfristig korrigiert. Immerhin. Doch auch hier zeigt sich erneut, dass die Koalition kein klares Konzept verfolgt, um die Gesundheitsversorgung zu stärken und sich verstärkende Versorgungslücken zu schließen.
Darunter findet sich endlich auch die Umsetzung der von der Koalition angekündigten Maßnahmen in der Psychotherapie. Sie sind ein Anfang in Richtung Versorgungsverbesserung und könnten die schlimmsten Angriffe auf die Psychotherapie im Ansatz korrigieren. Das hätte aber schon frühzeitiger passieren müssen, um die Versorgung insbesondere von Kindern und Jugendlichen sowie von schwer und chronisch Erkrankten gezielt zu stärken.
Was fehlt ist auch immer noch die separate Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche. Leider bleiben weiterhin massive Versorgungslücken, die mit diesen Vorhaben noch nicht mal adressiert sind. Wir Grüne im Bundestag fordern eine Reform der Bedarfsplanung, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf bemisst, sowie den gezielten Ausbau von Hilfsangeboten für schwer und chronisch Erkrankte, insbesondere Menschen mit komplexem Versorgungsbedarf, Suchterkrankungen, perinatalen psychischen Erkrankungen und mit Sprachbarrieren. Auch die gesetzliche Absicherung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ist überfällig, um einen Fachkräftemangel in der Psychotherapie abzuwenden. Auch hier hält die Koalition nicht, was sie im Koalitionsvertrag verspricht. Auch das hätte im Rahmen dieser Beratungen längst vorgelegt werden können.
Auch die Finanzierung von nicht-universitären psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken soll nach den Plänen der Koalition durch Zuschläge gestärkt werden. Wir Grüne halten eine auskömmliche Finanzierung von Psychiatrien, die eine gute Ausstattung mit gut qualifiziertem Personal sichert, für dringend erforderlich. Wir hatten stark kritisiert, dass die durch das GKV-BStabG unvollständige Tarifrefinanzierung von Personalstellen in Kliniken auch die Finanzierung von flexiblen Versorgungsmodellen, wie die Modellprojekte nach §64b SGB V, weiter unter Druck setzt. Es ist ein gutes Zeichen, dass die Koalition anerkennt, dass die Psychiatrien gut ausfinanziert sein müssen und auch flexible Modelle in der psychiatrischen Versorgung einbezieht. Aber finanzielle Planungssicherheit erfordert, dass strukturelle Änderungen eingeführt werden müssen, damit das Geld effizient eingesetzt wird. Auch hier verpasst es die Bundesregierung endlich eine gesetzliche Regelung, die flexible, stärker ambulant ausgerichtete psychiatrische Versorgungsmodelle in die Regelversorgung zu bringen. Wir müssen das Ambulantisierungspotenzial in der psychiatrischen Versorgung endlich heben und Versorgungsbrüche reduzieren.
Wir Grüne haben hierzu auch einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht: https://dserver.bundestag.de/btd/21/078/2107853.pdf
Kürzungen wurden auch für Haus- und Kinderärzt*innen mit dem GKV-BStabG eingeführt. Eine versorgungspolitische Fehlentscheidung der Koalition angesichts der angespannten haus- und kinderärztlichen Versorgungslage und der notwendigen Einführung eines Primärversorgungssystems. Es ist gut, dass nun ein Änderungsvorschlag vorliegt, um Preisabschläge, der sogenannte Fixkostendegressionsabschlag, für die hausärztliche Versorgung und Kinderarztpraxen zurückzunehmen.
Ob die GKV-Beiträge stabil bleiben werden, bleibt bisher unklar. Immerhin erkennt die Koalition an, dass Versicherte ein Recht darauf haben müssen, über Anhebungen bei den Zusatzbeiträgen informiert zu werden. Mit dem GKV-BStabG wurde nämlich geregelt, dass gesteigerte Zusatzbeiträge ohne jegliche Information vom Konto der Versicherten abgebucht werden kann. Wir Grüne hatten natürlich auch hierbei bereits im Gesetzgebungsverfahren darauf aufmerksam gemacht, dass das so nicht geht!
Es ist ungewöhnlich für ein Gesetzgebungsverfahren, aber das Einkehren auf den richtigen Weg, dass CDU/CSU und SPD erkannt haben, dass ihr Gesetz handwerklich schlecht gemacht wurde und sie Korrekturen vornehmen müssen. Mit den Änderungsvorschlägen zum GKV-BStabG ist es aber nicht getan. Wer unser Gesundheitswesen zukunftsfest machen will, muss die Versorgung strukturell weiterentwickeln und finanzielle Stabilität sichern. Es ist möglich Beiträge zu senken und die Versorgungsqualität zu verbessern, dafür aber braucht es konsequente Strukturreformen – die stehen bisher noch aus.

