Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 fehlt in Deutschland weiterhin eine klare gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid. Als Teil einer fraktionsübergreifenden Gruppe arbeite ich an einem neuen Gesetzentwurf. Denn klar ist, dass wir ein Schutzkonzept für Menschen in existenziellen Krisensituationen brauchen. Der assistierte Suizid darf nicht Ergebnis von sozialem, psychischem oder ökonomischem Druck sein – wie Einsamkeit, Depressionen oder der Angst, einen Pflegeplatz nicht bezahlen zu können. Nur so kann sichergestellt werden, dass es sich um eine freie und informierte Entscheidung handelt.
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