Seit Jahren ist die AfD eine Gefahr für unsere Demokratie. Immer unverhohlener zeigt sie ihre Menschen- und Demokratieverachtung. Dabei verdeutlichen zahlreiche Vorfälle in den Parlamenten, wie offen die AfD unseren Parlamentarismus verächtlich macht und von innen heraus zu schwächen versucht.
Das erleben wir im Bundestag seit Jahren, ganz konkret auch im Gesundheitsausschuss als AfD-Abgeordnete versuchten, sich des Ausschussvorsitzes zu ermächtigen. Zuletzt haben die unwürdigen und verfassungswidrigen Vorfälle bei der Konstituierung des Thüringer Landtags gezeigt, dass Vertreter*innen der AfD jede sich bietende Gelegenheit nutzen werden, um unseren Parlamentarismus und seine Institutionen zu untergraben.
In der Form, aber vor allem auch in ihren Inhalten bewegt sich die AfD jenseits unserer demokratischen Grundwerte. Die AfD sät Hass und fügt unserem Land und unserer Demokratie großen Schaden zu. Die AfD will ein anderes Europa ohne die EU und eine autoritäre Wende in Deutschland. In zahlreichen Aussagen und Handlungen von Personen aus der Partei wird immer wieder eine Haltung deutlich, die die Menschenwürde anderer, vor allem von Minderheiten, klar negiert. Immer wieder äußern sich Abgeordnete der AfD rassistisch. Der Bundesverfassungsschutz hat Teile der AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Die AfD ist keine Partei, die ein bisschen rechts steht. Das sind Verfassungsfeinde, das sind Feinde der Demokratie.
Das Grundgesetz sieht zum Schutze der Demokratie grundsätzlich vor, dass Parteien, die der demokratischen Ordnung schaden, verboten werden können.
Ich finde es richtig, die Mittel der wehrhaften Demokratie zu nutzen, um sie zu schützen.
Unser Grundgesetz sieht vor, dass Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat ein solches Verfahren initiieren müssen und die letztendliche Entscheidung ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht getroffen wird.
Die Schwellen für ein Parteiverbotsverfahren sind aus guten Gründen sehr hoch, für ein aussichtsreiches Verfahren müssen die Kriterien zwingend erfüllt sein. Wird ein Parteiverbotsverfahren eingeleitet, kann es Jahre bis zu einer Entscheidung dauern. Daher bleibt es wichtig, antidemokratischen, diskriminierenden und verfassungsfeindlichen Haltungen entgegenzutreten und für unsere Demokratie und ein solidarisches Miteinander einzustehen. Ein Verbot allein wirkt solchen Haltungen nicht vollständig entgegen. Eine zentrale Rolle spielt die engagierte Zivilgesellschaft. Bisher können sich die vielen großartigen Initiativen und Projekte jedoch nicht darauf verlassen, verlässlich und dauerhaft finanziert zu werden. Um dies zu ändern setzen wir uns entschlossen für das Demokratiefördergesetz ein. Denn der beste Schutz der Demokratie sind engagierte Demokrat*innen.
Gleichzeitig halte ich es für notwendig und politisch dringend geboten, dem Bundesverfassungsgericht den Auftrag zu erteilen, die Verfassungsmäßigkeit der AfD zu überprüfen und dem Gericht somit die Möglichkeit zu geben, über die Verfassungswidrigkeit der Partei und die Vorraussetzungen eines Verbots zu entscheiden.
Als vor Jahren das NPD-Verbotsverfahren scheiterte, lag das vor allem daran, dass es ihr an der Macht fehlte, ihre Verfassungsfeindlichkeit durchzusetzen.
Die AfD wird jedoch immer stärker und hat bereits in zwei Parlamenten mit ihrer Sperrminorität die Möglichkeit, auf die verfassungsrechtlichen Entscheidungen der Parlamente direkt Einfluss zu nehmen.
Auch im Bund ist diese Gefahr nicht mehr nur abstrakt.
Wir dürfen nicht warten, bis es zu spät ist.
Die riesigen Demonstrationen gegen Rechts in Berlin, Bremen und vielen großen Städten am Anfang des Jahres waren ermutigend, da Demokrat*innen zusammenstanden. Mit den Protesten infolge der correctiv-Recherche wurden die Forderungen nach einem AfD-Verbotsverfahren lauter.
Ich unterstütze diese Forderungen und komme zu dem Ergebnis:
- die AfD ist gefährlich für unsere Demokratie und für alle Demokrat*innen.
- die Vorstellung die AfD würde sich „entzaubern“ oder könne allein argumentativ zu minimieren sein, funktioniert nicht. Denn sie spielt nicht nach Regeln, sondern macht sie nach eigenem Gutdünken selbst.
- sollte ein Verbotsverfahren scheitern, sind die Folgen geringer, als wenn man es gar nicht versucht hätte.
- Ein Verbotsverfahren hat gute Aussichten auf Erfolg. Im ersten Schritt soll die gerichtliche Prüfung der Voraussetzungen für ein Verbot beantragt werden.
Am Ende geht es darum, unsere Demokratie und unsere Verfassung zu schützen. Das gehört zu meinen Aufgaben als Mitglied des Deutschen Bundestages.