Am 15. Oktober hat der Bundestag die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Mit dieser Reform wird die Notfallversorgung modern ausgerichtet und verschiedene Versorgungbereiche besser miteinander vernetzt. Ziel ist es, dass Hilfesuchende schnell die Versorgung erhalten, die sie tatsächlich benötigen. Patient*innen und Personal profitieren gleichermaßen. Die Leitidee ist: Nicht jeder Notfall braucht Rettungsdienst oder Notaufnahme, sondern kann zum Beispiel auch am Notfallort, also zu Hause oder im Pflegeheim, oder telemedizinisch abschließend versorgt werden. Das spart Hilfesuchenden Wartezeit und Umwege und entlastet Rettungskräfte und Notaufnahmen, es senkt aber auch Gesundheitsausgaben.

Der Gesetzentwurf der Koalition deckt sich zu großen Teilen mit dem Vorschlag, den wir Grüne schon vor einem Jahr eingebracht haben. So ist sehr viel Zeit vergangen bei einem Gesetz, das eigentlich schon fertig war. Umso dringlicher war es, dass jetzt endlich die Verbesserungen auf den Weg gebracht wurden: auch für Menschen in psychischen Krisen.

Schätzungen zufolge machen psychiatrische Notfälle etwa fünf bis zehn Prozent der Vorstellungen in Notfallambulanzen aus. Psychische Krisen gehören damit zum Versorgungsalltag und müssen deshalb auch in den Strukturen der Notfallversorgung konsequent mitgedacht werden. In Integrierten Notfallzentren wird künftig mindestens telemedizinisch ein psychiatrisches, psychosomatisches oder psychotherapeutisches Konsil sichergestellt. Das ist ein wichtiger Schritt, den wir Grüne seit Langem fordern.

Psychische Notfälle nehmen kontinuierlich zu. Gründe hierfür sind die Abnahme stützender psychosozialer Faktoren und der Rückgang ambulanter Versorgungsangebote. Gleichzeitig werden psychische Belastungen und Erkrankungen in Versorgungsstrukturen und politischen Entscheidungen noch immer zu wenig berücksichtigt. Umso wichtiger ist es, dass die besonderen Bedarfe von Menschen in psychischen Krisen in der Notfallreform mitgedacht wurden.

Doch die Reform greift zu kurz. Was weiterhin fehlt, ist eine systematische Stärkung niedrigschwelliger Hilfsangebote und deren regelhafte Einbindung in die Notfallversorgung. Diese Leerstelle birgt das Risiko einer Fehlsteuerung und -versorgung. Der grüne Gesetzentwurf geht hier deutlich weiter: Er setzt auf eine konsequente, strukturelle Stärkung der psychischen Notfallhilfen unter Einbezug sozialpsychiatrischer oder ein psychosozialer Krisendienste.

In unserem Antrag „Ambulantisierungspotenzial heben – Psychiatrische Versorgung flexibel und patientenorientiert gestalten“ fordern wir außerdem, die ambulante psychiatrische Versorgung zu stärken, sektorenübergreifende Angebote auszubauen, um Hilfen flexibler am individuellen Bedarf auszurichten.

Unser Antrag: https://dserver.bundestag.de/btd/21/078/2107853.pdf

Zudem müssen die psychotherapeutischen Hilfen weiter gestärkt werden. Dazu gehört eine Reform der Bedarfsplanung und die Absicherung der Finanzierung der Weiterbildung.

So entsteht ein tragfähiges System, das Menschen in akuten Krisen tatsächlich schnell, niedrigschwellig und verbindlich erreicht und vermeidbaren Krankenhausaufenthalten entgegenwirkt.

Die beschlossene Notfallreform ist ein wichtiger Schritt. Jetzt muss es darum gehen, die niedrigschwelligen Hilfen konsequent weiterzuentwickeln und verbindlich in die Versorgungsstrukturen einzubinden. Das Suizidpräventionsgesetz kann hierfür eine Chance sein. Denn: Niedrigschwellige Hilfen sind auch für die Suizidprävention ein unverzichtbares Element. Eine bundesweite Krisennummer muss mit einer Sicherstellung von Krisenhilfen bzw. mit einer regionalen Verknüpfung verbunden sein.

In meiner Zuständigkeit als Berichterstatterin für seelische Gesundheit in der Grünen Bundestagsfraktion werde ich mich weiterhin für gut vernetzte, passgenaue Angebote einsetzen, für ein System, in dem verschiedene Berufsgruppen eng zusammenarbeiten und das für Betroffene leicht erreichbar ist.

Weitere Informationen zur Notfallreform findet ihr hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundestag-beschliesst-notfallreform