Anlässlich der heute beschlossenen Reform der Notfallversorgung sowie Änderungen des GKV-Spargesetzes erklärt Dr. Kirsten Kappert-Gonther, grüne Bundestagsabgeordnete für Bremen und Bremerhaven:
„Endlich wird die Versorgung im Notfall modern ausgerichtet, um flächendeckend eine schnelle, passgenaue Hilfe im Notfall für alle Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Der Gesetzentwurf der Koalition deckt sich zu großen Teilen mit dem Vorschlag, den wir Grüne schon vor einem Jahr eingebracht haben. So ist sehr viel Zeit vergangen bei einem Gesetz, das eigentlich schon fertig war.“ Die Reform beruht in wesentlichen Teilen auf grüner Vorarbeit. Sie wurde in der Ampel-Koalition mit grüner Regierungsbeteiligung erarbeitet und nach deren Ende von den Grünen mit einem eigenen Gesetzentwurf wieder auf die Tagesordnung gesetzt.
„Patient*innen und Personal profitieren gleichermaßen. Die Versorgung im Notfall wird erheblich verbessert, wer den Notruf wählt, soll zudem besser in die richtige Versorgung vermittelt werden. Die Leitidee ist: Nicht jeder Notfall braucht Rettungsdienst oder Notaufnahme, sondern kann zum Beispiel auch am Notfallort, also zu Hause oder im Pflegeheim, oder telemedizinisch abschließend versorgt werden. Das spart Hilfesuchenden Wartezeit und Umwege und entlastet Rettungskräfte und Notaufnahmen, es senkt aber auch Gesundheitsausgaben“, erklärt Dr. Kirsten Kappert-Gonther.
Kritisch sieht Kappert-Gonther das Zusammenspiel mit dem GKV-Spargesetz der Koalition: „Ein Problem ist das Zusammenspiel mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Weil die ambulante Versorgung gedeckelt wird, sehen wir jetzt schon eine Verknappung von Arztterminen. Die Inanspruchnahme der Notaufnahmen wird weiter steigen, wenn weniger Arzttermine zur Verfügung stehen. Die Notaufnahmen werden wiederum wegen einer fehlenden auskömmlichen Finanzierung der ambulanten Notfallbehandlung häufig Patient*innen aufnehmen müssen. Das ist für die Patient*innen mit unnötigem Aufwand und medizinischen Risiken verbunden, für die Krankenkassen mit vermeidbaren Ausgaben.“
Die Koalition hat endlich eingelenkt und die massiven Einsparungen bei der psychotherapeutischen Versorgung zumindest teilweise zurückgenommen:
„Die Koalition hat selbst anerkannt, dass sie mit den Angriffen auf die Psychotherapie zu weit gegangen sind. Der gemeinsame Druck von Bürgerinnen und Bürgern, den Verbänden und uns Grünen hat geholfen, dass die Kürzungen bei der Psychotherapie zumindest teilweise zurückgenommen wurden. Es war dringend nötig, dass die Koalition die Versäumnisse und selbstverschuldeten Fehler korrigiert, die die psychotherapeutische Versorgungslage massiv verschlechtert haben. Aber das reicht nicht aus: was fehlt, ist die Finanzierung der Versorgungskoordinierung bei schwer erkrankten Menschen, eine Reform der Bedarfsplanung, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sowie der Ausbau stärker ambulanter und flexiblerer psychosozialer Versorgungsangebote, wie sie bereits in Modellen, stationsäquivalenter Behandlung und Psychiatrischen Institutsambulanzen besteht“, so Kappert-Gonther.
Die grüne Bundestagsfraktion hatte sich im Rahmen des GKV-Spargesetzes mit einem Eilantrag für eine strukturelle Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung eingesetzt, der von der Koalition jedoch abgelehnt wurde.

