Im September stehen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern Landtagswahlen an. In Sachsen-Anhalt liegt die AfD aktuellen Umfragen zufolge bei 42 Prozent, auf Bundesebene bei 29 Prozent. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Belege, die die rechtsextreme Ausrichtung der Partei verdeutlichen. Inzwischen werden bereits fünf AfD-Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft – darunter auch der Landesverband in Sachsen-Anhalt.
Am 25. Juni hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ein umfassendes Rechtsgutachten veröffentlicht. Auf 1.500 Seiten kommt das Gutachten zu einem klaren Ergebnis: Die AfD ist nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Es handelt sich um die erste belastbare Einschätzung der Erfolgsaussichten eines möglichen Parteiverbots und zugleich um die bislang umfassendste und wissenschaftlich anspruchsvollste Untersuchung der AfD. Damit schließt das Gutachten eine entscheidende Erkenntnislücke und die Debatte um ein AfD-Verbot bekommt neuen Schwung.
Und es stellt sich erneut die Frage: Darf eine Partei verboten werden, die Millionen Wähler*innen hinter sich versammelt?
Zu dieser Frage durfte ich am 30. Juni im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung der Bremer Grünen gemeinsam mit der Bremer Innensenatorin Dr. Eva Högl und dem renommierten Menschenrechtler und Jurist Bernhard Docke diskutieren. Und auch das Publikum hat sich rege beteiligt. Entscheidend an dem Abend war die breite Zustimmung für das Einleiten eines Prüfverfahrens zu einem AfD-Verbot. Klar ist aber auch: ein AfD-Verbot ersetzt keine gute Politik. Wir brauchen die Stärkung unserer Demokratie, eine Politik für Gerechtigkeit, Zukunftsmut sowie Resilienz und die Einleitung des Prüfverfahrens.
In der Bundesregierung herrscht darüber Uneinigkeit. Vor allem die Union bremst bislang noch. Bundeskanzler Friedrich Merz warnt laut Tagesschau davor, ein Verbotsverfahren könne nach einer „politischen Konkurrentenbeseitigung“ riechen. CSU-Innenminister Alexander Dobrindt erklärte in der Zeit, er wolle die AfD lieber „wegregieren“ als „wegverbieten“.
Gleichzeitig tut die aktuelle Bundesregierung deutlich zu wenig, um unsere Demokratie wirksam zu stärken und zu schützen. Bisweilen sogar das Gegenteil: das zeigt sich beispielsweise an den Kürzungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“.
Für mich ist schon lange klar: Ein Prüfverfahren ist unumgänglich. Bereits 2024 habe ich gemeinsam mit einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten einen Antrag zur Einleitung eines AfD-Prüfverfahrens in den Deutschen Bundestag eingebracht. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen im Februar 2025 kam es jedoch nie zu einer Abstimmung.
Das umfangreiche Gutachten der GFF und dessen Ergebnisse unterstreichen für mich: Ein Parteiverbotsverfahren ist nicht nur möglich, sondern geboten. Es jetzt nicht einzuleiten, wäre verantwortungslos.
Ein entsprechender Antrag kann von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder dem Deutschen Bundestag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden. Genau dafür sieht unser Grundgesetz dieses rechtsstaatliche Instrument vor. Wir sollten es nutzen.
Das Grundgesetz erlaubt ein Parteiverbot, wenn Parteien aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehen. Bereits in fünf Bundesländern werden AfD-Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft. In Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und Hessen gilt die AfD zudem als Verdachtsfall. Der Verfassungsschutz stuft die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Diese Einstufung wird derzeit gerichtlich überprüft. Die umfangreichen Belege aus dem Gutachten können auch neue Erkenntnisse liefern, die in das Verfahren beim Verwaltungsgericht Köln über die Einstufung der Bundespartei als „gesichert extremistisch“ einfließen.
Gleichzeitig erhält die AfD jedes Jahr Millionen Euro an Steuergeldern. Es stellt sich deshalb die berechtigte Frage, warum der Staat extremistische Strukturen finanzieren sollte, die gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehen.
Hinzu kommt: Bei der Bundestagswahl 2025 erhielt die AfD mehr als 20 Prozent der Stimmen. In einigen Kommunen stellt sie bereits Bürgermeister und einen Landrat. Gleichzeitig tun sich vielerorts die demokratischen Kräfte zusammen und verhindern so erfolgreich die Wahl von AfD-Amtsträgern. Denn klar ist: je mehr politische Macht diese Partei erhält, desto größer wird die Gefahr, dass demokratische Strukturen von innen heraus ausgehöhlt werden.
Ein Verbot der AfD wäre nicht nur freiheitlich-demokratische Pflicht, sondern auch ein klares politisches Signal: Menschenverachtung, gruppenbezogene Abwertung und Demokratiefeindlichkeit haben in Deutschland keine Zukunft. Ein Parteiverbot würde die Partei auflösen, ihre staatliche Finanzierung beenden und ihre organisatorische Vernetzung erheblich erschweren.
Gerade aus der deutschen Geschichte heraus tragen wir die Verantwortung, menschenverachtende Bestrebungen frühzeitig zu stoppen. Das ist eine zentrale Lehre aus der NS-Zeit. Und unser Grundgesetz setzt genau dort an: Die Freiheitsrechte aller Menschen müssen bewahrt und die demokratische Ordnung geschützt bleiben.
Das Gutachten der GFF wurde von acht ausgewiesenen Expert*innen aus den Bereichen Verfassungsrecht, Rechtsextremismus, Recherche und Datenanalyse innerhalb von 13 Monaten erarbeitet. Mehrere der Jurist*innen haben zum Verfassungsrecht promoviert. Projektleiter Dr. Bijan Moini, Legal Director der GFF, hat bereits mehrfach Verfahren der GFF erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD gegen zwei zentrale Grundprinzipien des Grundgesetzes verstößt: gegen das Demokratieprinzip und gegen die Menschenwürde.
Nach Einschätzung der Gutachter*innen richtet sich die AfD gegen das Demokratieprinzip, weil sie politische Gegner*innen nicht als gleichberechtigte Mitbewerber*innen akzeptiert, sondern sie als „Volksverräter“ oder fremdgesteuerte Marionetten diffamiert. Dadurch schafft sie ein politisches Feindbild und rechtfertigt den Ausschluss politischer Gegner*innen aus dem demokratischen Wettbewerb. Sie versucht verschiedene Personengruppen aus dem Prozess der politischen Willensbildung zu verdrängen.
Gleichzeitig verstößt die AfD gegen die Menschenwürde. Ihr politisches Konzept ist rassistisch geprägt und zielt auf die Ausgrenzung sowie die rechtliche Abwertung bestimmter Gruppen. Betroffen sind insbesondere Deutsche mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen, Schutzsuchende sowie weitere gesellschaftliche Gruppen wie Trans*personen. Das verletzt besagte Gruppen in ihrer Menschenwürde und in der Ausprägung der elementaren Rechtsgleichheit. Dahinter steht ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis, das die AfD politisch verwirklichen möchte, welches aber deutlich vom Volksverständnis des Grundgesetzes abweicht.
Für uns Grüne ist klar: Die AfD ist eine Bedrohung für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat. Deshalb müssen wir handeln.
Wir setzen uns dafür ein, durch den Deutschen Bundestag das Bundesverfassungsgericht mit dem Prüfverfahren zu beauftragen. Das Verfahren ist aussichtsreich und geboten. Unsere Demokratie ist wehrhaft. Sie verfügt über rechtsstaatliche Mittel, um sich gegen ihre Feind*innen zu schützen. Diese Instrumente sollten wir entschlossen nutzen. Das ist eine Frage von Verantwortung und das Gebot unserer wehrhaften Demokratie.
Das vollständige Gutachten könnt ihr hier einsehen:
Zudem erwähnte Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/merz-afd-verbotsverfahren-100.html
https://www.zeit.de/2026/28/alexander-dobrindt-cdu-afd-migrationspolitik-grenzkontrollen

