Der Gesetzentwurf zur Bürgergeldreform erlaubt Leistungskürzungen, wenn psychisch erkrankte Menschen Jobcenter-Termine versäumen – und sogar Hausbesuche. Für Betroffene mit Depressionen, Angststörungen oder Suchterkrankungen sind solche Regeln eine unzumutbare zusätzliche Belastung.

Jobcenter können nicht beurteilen, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, das ist Aufgabe von Ärztinnen und Psychotherapeutinnen. Sanktionen treffen die Falschen: Sie verschärfen Krisen und bringen Menschen in Armut und Wohnungslosigkeit statt ihnen Stabilität zu geben.

Klar ist: Psychisch erkrankte Menschen brauchen Unterstützung, keine Strafen im Akkord. Das Hilfesystem muss gestärkt werden, nicht der Druck.

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