Fälle, wie in Lippstadt und Flensburg, sorgen zu Recht für Empörung. In Lippstadt hatte nach einer Fusion die neue Leitung des „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ dem Chefarzt der Gynäkologie Herrn Volz verboten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Einzige Ausnahmen: Die Mutter oder das ungeborene Kind schweben in akuter Lebensgefahr. Das Verbot betraf auch seine private Praxis in Bielefeld. Letzteres wurde kürzlich durch das Landesarbeitsgericht in Hamm wieder aufgehoben. Das ist zwar ein Teilerfolg, dennoch zeigen solche Auseinandersetzungen deutlich: Die Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen ist in Deutschland nicht verlässlich abgesichert.

Genau deshalb bringen wir Grüne einen Antrag in den Bundestag ein, der klarstellt: Kliniken haben einen Versorgungsauftrag. Und dazu gehört auch der Schwangerschaftsabbruch.

Die Versorgung ist vielerorts nicht gesichert

Die Bundesländer sind gesetzlich verpflichtet, den Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch zu gewährleisten. Die Realität sieht aber anders aus: Die vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte ELSA-Studie macht sichtbar, wie prekär die Versorgungslage für ungewollt Schwangere in Deutschland ist. Vier von fünf Frauen stoßen auf mindestens eine Barriere, jede dritte sogar auf drei oder mehr.

Ärzt*innen, die bisher Abbrüche durchgeführt haben, gehen in den Ruhestand, Nachfolger*innen fehlen. Durch die notwendige Krankenhausreform kommt es zu Fusionen von Kliniken unterschiedlicher Träger. Wenn dabei kirchliche Träger auf Grund religiöser Vorgaben den Zugang zu medizinisch notwendigen oder rechtlich zulässigen Leistungen einschränken – wie im Fall Lippstadt und Flensburg – entsteht faktisch eine Versorgungslücke. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Gesundheitsversorgung muss sich an medizinischen Standards und den Rechten der Patient*innen orientieren. Und nicht an weltanschaulichen Vorgaben.

Wichtig: keine Ärzt*in darf verpflichtet werden, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Das individuelle Verweigerungsrecht gilt. Aber Krankenhäuser haben einen Auftrag die medizinische Versorgung sicherzustellen.

Unser Antrag: „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern“

Mit unserem Antrag bringen wir konkrete Lösungen ins Parlament ein. Wir schlagen vor:

  • Bundesweite Versorgungsgarantie: Die Bundesregierung soll die Versorgungslage systematisch prüfen und verbessern – mit klaren Vorgaben und Anreizen für Länder und Kliniken.
  • Rechtliche Klarstellungen: Gesetzliche Änderungen sollen verhindern, dass Krankenhausfusionen oder Trägerentscheidungen zu einem weiteren Abbau von Angeboten führen.
  • Telemedizinische Beratung: Kurzfristig sollen telemedizinische Angebote gestärkt werden, um regionale Ungleichheiten abzumildern.
  • Ausbildung stärken: Schwangerschaftsabbrüche müssen verpflichtender Bestandteil der ärztlichen Weiterbildung werden. Nur so gewinnen wir ausreichend Fachkräfte und sichern Qualität und Rechtssicherheit.

Für eine verlässliche, flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung! Unseren Antrag könnt ihr hier nachlesen:

https://dserver.bundestag.de/btd/21/039/2103909.pdf

Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch

Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der Gesundheitsversorgung – nicht des Strafrechts. Über diese und weitere Fragen von Frauengesundheit, aber auch über globale Gesundheitspolitik, spreche ich im Interview mit der Pharmazeutischen Zeitung:

👉 https://www.pharmazeutische-zeitung.de/der-schwangerschaftsabbruch-gehoert-nicht-ins-strafgesetzbuch-162825/