In der vergangenen Woche haben wir im Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Transplantationsgesetzes beraten. Dabei geht es um Leben, Hoffnung und Zukunft. Es muss auch gehen im Spender*innenschutz.
Was steht im Gesetzentwurf – kurz erklärt
Die Bundesregierung will die Regeln zur Lebendorganspende weiterentwickeln. Künftig soll es möglich sein, dass sich inkompatible Spender-Empfänger-Paare gegenseitig „über Kreuz“ helfen – insbesondere bei der Nierenspende. Dafür werden erstmals die rechtlichen Grundlagen für ein Programm zur Überkreuzlebendnierenspende geschaffen.
Zudem soll die sogenannte anonyme, nicht gerichtete Nierenspende ermöglicht werden. Dabei spendet eine Person freiwillig und ohne Einfluss auf die Auswahl der empfangenden Person. Die Zuteilung soll ausschließlich nach medizinischen Kriterien erfolgen – hiermit soll ein wichtiger Schutz vor Kommerzialisierung erreicht werden.
Gleichzeitig verfolgt der Entwurf das Ziel, den Schutz von Lebendspender*innen zu stärken und neue Therapieoptionen zu eröffnen, die international längst etabliert sind, in Deutschland aber bisher nicht erlaubt waren.
Meine Bewertung: großes Potenzial – aber entscheidende Lücken
Dieser Gesetzentwurf hat ohne Zweifel großes Potenzial. Er kann dazu beitragen, mehr Lebendorganspenden zu ermöglichen, Leben zu retten, Leid zu vermindern und Wartelisten zu verkürzen. Das ist ein wichtiges und richtiges Ziel.
Aber: Wir sprechen hier nicht nur über ein Gesetz. Wir sprechen über Menschen in hochsensiblen Lebenssituationen. Und genau deshalb müssen wir genauer hinschauen.
Gender Health Gap: Ungleichheiten dürfen nicht unsichtbar gemacht werden
Besonders irritierend ist für mich die geplante Streichung des Merkmals Geschlecht aus der Dokumentation der Lebendorganspende. Während andere Angaben – wie etwa akademische Titel – weiterhin erfasst werden, soll ausgerechnet dieses zentrale Merkmal wegfallen. Das mit Datensparsamkeit zu erklären ist bizarr.
Denn wir wissen: Frauen spenden deutlich häufiger eine Niere an ihren Partner. Männer hingegen sind bei Spenden an Partnerinnen, Töchter oder Mütter deutlich zurückhaltender. Diese strukturelle Realität verschwindet nicht, wenn man sie nicht mehr dokumentiert – aber sie wird unsichtbar gemacht.
Wer Ungleichheit nicht erfasst, kann (und will?) sie auch nicht verändern. So wird der Gender Health Gap nicht geschlossen, sondern faktisch vertieft. Das steht im klaren Widerspruch zum erklärten Anspruch der Gesundheitsministerin, Frauengesundheit stärker in den Fokus zu rücken.
Psychosoziale Beratung: notwendig – aber für beide Seiten
Lebendorganspenden sind weit mehr als ein medizinischer Eingriff. Sie sind eine zutiefst persönliche, körperliche und psychische Entscheidung – für Spender*innen und Empfänger*innen. Diese Entscheidung wirkt sich auf Beziehungen aus, auf das Zusammenleben, auf Kommunikation und Abhängigkeiten.
Deshalb ist es gut, dass psychosoziale Beratung im Gesetzentwurf verankert wird. Aber aus unserer Sicht greift das zu kurz. Diese Beratung muss verpflichtend für beide Seiten gelten – nicht nur für eine.
Studien zeigen, dass insbesondere Frauen häufiger durch familiären Druck beeinflusst werden, sei er subtil von außen oder innerlich empfunden. Ambivalenzen, Zweifel und Ängste müssen offen besprechbar sein – interdisziplinär und mit qualifizierten Fachpersonen mit psychosozialer Expertise.
Aufklärung und Schutz: umfassend, verbindlich und immer
Aufklärung darf sich nicht nur auf akute Risiken beschränken. Wer eine Niere spendet, trifft eine Entscheidung mit möglichen langfristigen gesundheitlichen Folgen. Eine Lebendorganspende ist ein außergewöhnliches Geschenk – und genau deshalb muss sie gut informiert, freiwillig getroffen und bestmöglich abgesichert sein.
Diese Entscheidung verdient nicht nur Anerkennung und Respekt, sondern verbindliche Schutzmechanismen. Die Lebensspende-Kommission sollte Spender*innen und Empfänger*innen gleichermaßen anhören. Nicht nur „in der Regel“, sondern immer. Nur dann leistet sie einen echten Beitrag zum Spender*innenschutz.
Offene Fragen
Bezüglich der anonymen Spenden, der Streichung des Vorrangs der post-mortalen Spende vor der Lebensspende und weiterer Punkten bleiben noch zahlreiche offene Fragen. Dieses Gesetz wird (wie alle Gesetze) im Gesundheitsausschuss mit Expert*innen bei der sogenannten Anhörung diskutiert werden. Diese Anhörung werden wir nutzen.
Unser grüner Anspruch
Wir Grünen stehen bereit, diesen Gesetzentwurf konstruktiv weiterzuentwickeln. Wir werden Änderungsanträge in den Gesundheitsausschuss einbringen und diese gemeinsam mit Expert*innen beraten.
Unser Ziel ist klar: eine Lebendorganspende, die Leben rettet – verantwortungsvoll, gerecht und mit den Menschen im Mittelpunkt.
Hier könnt ihr euch meine Rede anhören: https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7648623

